- 1
Basispflanzgut, Zertifiziertes Pflanzgut, Standardpflanzgut
- 1.1
"EU-Norm"
- 1.2
Erzeugerland
- 1.3
Kennzeichen der Anerkennungsstelle
- 1.4
Name und Anschrift oder Betriebsnummer des Erzeugers
- 1.5
"Vitis L."
- 1.6
Pflanzgutart (§ 2 Nr. 1)
- 1.7
Kategorie
- 1.8
Sortenbezeichnung, gegebenenfalls Klon (Bei Pfropfreben ist diese Angabe für die Unterlage und das Edelreis erforderlich.)
- 1.9
Bezugsnummer der Partie (§ 2 Nr. 15)
- 1.10
Inhalt (Stückzahl)
- 1.11
Länge – nur bei veredelungsfähigen Unterlagsreben
- 1.12
Erntejahr (bei Edelreisern und Unterlagsreben das Jahr des Aufwuchses; bei Pfropfreben und Wurzelreben das letzte Rebschuljahr)
- 2
Anerkanntes Vorstufenpflanzgut
- 2.1
Angaben nach den Nummern 1.1 bis 1.6 und 1.8 bis 1.12
- 2.2
"Vorstufenpflanzgut"
- 3
Kleine Mengen
- 3.1
Mehr als ein Stück
- 3.1.1
Angaben nach Nummer 1
- 3.2
Nur ein Stück
- 3.2.1
Angaben nach den Nummern 1.1 bis 1.5 und 1.8.
- 4.
Kennzeichnung mit einem Pflanzenpass
Die Kennzeichnung erfolgt bei Vorstufenpflanzgut, Basispflanzgut, Zertifiziertem Pflanzgut und Standardpflanzgut sowie bei Pflanzgut von Zierreben und Tafeltrauben mit einem nach den in § 17a Absatz 1 genannten Rechtsakten der Europäischen Union erforderlichen Pflanzenpass entsprechend den dort geregelten Vorgaben.