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Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Gemeinsame Vorschriften
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Risikogruppen
  § 3 Versicherungszeiten
  § 4 Berücksichtigungsfähige Leistungsausgaben
  § 5 Bekanntmachungen
  § 6 Zahlungsverkehr und Verrechnung
Abschnitt 2
 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
  § 7 Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
  § 8 Auswahl und Anpassung des Versichertenklassifikationsmodells
  § 9 Datenmeldungen für den monatlichen Ausgleich
  § 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
Abschnitt 3
 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
  § 11 Zuweisungen für das Krankengeld
  § 12 Ermittlung der Höhe der Grundpauschale
  § 13 Zuweisungen für sonstige Ausgaben
  § 14 Risikopool
  § 15 Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme
  § 16 Durchführung des Zahlungsverkehrs, monatlicher Ausgleich und Kostentragung
  § 17 Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen
  § 18 Jahresausgleich
  § 19 Ausschluss auffälliger Risikogruppen
  § 20 Prüfung der Datenmeldungen
  § 21 Ermittlung des Korrekturbetrags nach § 273 Absatz 6 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  § 22 Durchführung des Einkommensausgleichs
Abschnitt 4
 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
  § 23 Aufzubringende Mittel der Krankenkassen für den Innovationsfonds
Abschnitt 5
 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  § 24 Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme
  § 25 Anforderungen an das Verfahren der Verarbeitung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten
  § 26 Berechnung der Kosten für die Bescheidung von Zulassungsanträgen
Abschnitt 6
 Übergangsregelung
  § 27 Übergangsregelung
  Schlußformel