Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
- 1.
ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- 2.
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- 3.
Pflege in einer stationären Einrichtung und
- 4.
häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson
geleistet.