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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa
§ 2
Zuständige Behörde
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zuständige Behörde nach Artikel 1 Buchstabe m der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
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