- 1.
die Erteilung einer Zulassung,
- 2.
die Rücknahme einer Zulassung,
- 3.
den Widerruf einer Zulassung,
- 4.
das Erlöschen einer Zulassung,
- 5.
die Feststellung nach § 27 Abs. 1 bis 3 und 5,
- 6.
die Änderung der Bezeichnung des Mittels,
- 7.
die Rücknahme und den Widerruf der Freigabe einer Charge,
- 8.
das Ruhen der Zulassung oder
- 9.
die Verlängerung einer Zulassung.