- 1.
Geltende Rechtsvorschriften zur Durchführung von Tierversuchen.
- 2.
Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier, intrinsischer Wert des Lebens und Argumente für und gegen die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken.
- 3.
Grundlagen der Biologie und angemessene artspezifische Biologie in Bezug auf Anatomie, physiologische Merkmale, Zucht, Genetik und genetische Veränderung.
- 4.
Tierverhalten und Haltungsanforderungen und -methoden, einschließlich Anreicherung der Haltungseinrichtungen (allgemein und artspezifisch).
- 5.
Gesunderhaltung und Hygiene des Tierbestands.
- 6.
Artspezifische Handhabungs- und Versuchsmethoden.
- 7.
Erkennung artspezifischer Schmerzen und Leiden der am häufigsten für Tierversuche verwendeten Arten.
- 8.
Anwendung möglichst schmerzloser Endpunkte.
- 9.
Anforderungen des Prinzips der Unerlässlichkeit von Tierversuchen gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie § 7a Absatz 2 Nummer 2, 4 und 5 des Tierschutzgesetzes.
- 10.
Gegebenenfalls Planung von Verfahren und Projekten.
- 11.
Relevante Versuchstechniken und operative Eingriffe.
- 12.
Recherche und Auswertung wissenschaftlicher Literatur einschließlich solcher zu Alternativen zum Tierversuch.
- 13.
Betäubung und schmerzlindernde Methoden.
- 14.
Soweit im Rahmen der Durchführung auch die Tötung der Tiere vorgesehen ist, die Kenntnisse und Fähigkeiten nach Abschnitt 2.
- 15.
Biometrische Statistik.