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Zerlegungsgesetz

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Abschnitt 1
 Unmittelbare Steuerberechtigung
  § 1 Unmittelbare Steuerberechtigung
  § 1a Unmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
Abschnitt 2
 Zerlegung der Körperschaftsteuer
  § 2 Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer
  § 3 Zerlegung der verbleibenden Körperschaftsteuer
  § 4 Zerlegung der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
  § 5 Abrechnung der Zerlegung
  § 6 Verfahrensrechtliche Vorschriften
Abschnitt 3
 Zerlegung der Lohnsteuer
  § 7 Zerlegung der Lohnsteuer
Abschnitt 4
 Zerlegung des Zinsabschlags
  § 8 Zerlegung der Kapitalertragsteuer
Abschnitt 4a
 Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig oder nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtig sind und ausschließlich mit Einkünften im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes zu veranlagen sind, einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit übertragen wird
  § 8a Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung
Abschnitt 5
 Gemeinsame Vorschriften
  § 9 Zahlungen im Clearingverfahren
  § 10 Erlöschen der Ansprüche
  § 11 Rechtsweg
  § 12 Anwendung