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N-Lex
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Abschnitt 1
Angemessenheit und Erforderlichkeit
§ 1 Angemessenheit der Eigenmittel und Erforderlichkeit der Absicherung
Abschnitt 2
Regelungen für die Eigenmittelberechnung von Zahlungsinstituten
§ 2 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
§ 3 Berechnung nach Methode A
§ 4 Berechnung nach Methode B
§ 5 Berechnung nach Methode C
§ 6 Festlegung der Methode
Abschnitt 3
Regelungen für die Eigenmittelberechnung von E-Geld-Instituten
§ 7 Berechnung der Eigenmittelanforderungen
§ 8 Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 9 Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4
Kriterien für die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
§ 10 Kriterien bei Zahlungsauslösediensten
§ 11 Kriterien bei Kontoinformationsdiensten
Abschnitt 5
Melde- und Anzeigepflichten
§ 12 Meldungen zur Eigenmittelausstattung
§ 13 Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen
§ 14 Inkrafttreten
Anlage (zu § 12 Absatz 1)
ZEM
Meldebogen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach § 15 ZAG
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