- 1.
die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels,
- 1a.
Maßnahmen nach § 49,
- 1b.
die Anordnung einer räumlichen Beschränkung nach § 61 Absatz 1c,
- 1c.
die Anordnung einer Wohnsitzauflage nach § 61 Absatz 1d,
- 1d.
die Anordnung einer Sicherheitsleistung nach § 66 Absatz 5,
- 2.
die Auflage nach § 61 Absatz 1f, in einer Ausreiseeinrichtung Wohnung zu nehmen,
- 2a.
Auflagen zur Sicherung und Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht nach § 61 Absatz 1e,
- 3.
die Änderung oder Aufhebung einer Nebenbestimmung, die die Ausübung einer Erwerbstätigkeit betrifft,
- 4.
den Widerruf des Aufenthaltstitels des Ausländers nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in den Fällen des § 75 Absatz 2 Satz 1 des Asylgesetzes,
- 5.
den Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung von Forschungseinrichtungen für den Abschluss von Aufnahmevereinbarungen nach § 18d,
- 6.
die Ausreiseuntersagung nach § 46 Absatz 2 Satz 1,
- 7.
die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 sowie
- 8.
die Feststellung nach § 85a Absatz 1 Satz 2
haben keine aufschiebende Wirkung.