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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 75
Aufgaben des Schriftführers
Der Schriftführer führt das Protokoll über die Sitzungen des Vorstands und der Kammerversammlung. Er führt den Schriftwechsel des Vorstands. Der Präsident kann Abweichendes bestimmen.
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