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Verordnung über die Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Allgemeine Anforderungen an Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen
  § 4 Bekanntmachung
Abschnitt 2
 Genehmigungen, Ausnahmen
  § 5 Genehmigung vor Bau, wesentlicher Änderung oder Flaggenwechsel eines Schiffs
  § 6 Ausnahmen
Abschnitt 3
 Anforderungen an Bau, Ausrüstung und Instandhaltung der Unterkunftsräume und Freizeiteinrichtungen
Unterabschnitt 1
 Wände, Decken, Fußböden, Isolierung, Schutzvorrichtungen
  § 7 Wände, Decken, Fußböden
  § 8 Isolierung
  § 9 Schutzvorrichtungen gegen Ungeziefer
Unterabschnitt 2
 Beleuchtung, Lüftung, Klimatisierung, Heizung, Leitungen
  § 10 Beleuchtung
  § 11 Luftreinhaltung, raumlufttechnische Anlagen
  § 12 Heizungsanlage
  § 13 Leitungen
Unterabschnitt 3
 Lärm und Vibrationen
  § 14 Verhütung von Lärm und Vibrationen
Unterabschnitt 4
 Schlafräume, Bodenflächen, Kojen, Ausstattung
  § 15 Schlafräume
  § 16 Bodenflächen
  § 17 Kojen und sonstige Schlafraumausstattungen
Unterabschnitt 5
 Küchen, Vorratsräume, Kühlräume und Messen
  § 18 Küchen, Vorratsräume und Kühlräume
  § 19 Messen, Pantries und Ausstattungen
Unterabschnitt 6
 Sanitäre Einrichtungen
  § 20 Anzahl und Anordnung der sanitären Einrichtungen
  § 21 Ausstattung und Gestaltung der sanitären Einrichtungen
Unterabschnitt 7
 Medizinische Räumlichkeiten
  § 22 Behandlungsraum
  § 23 Krankenraum
  § 24 Eingriffsraum
Unterabschnitt 8
 Büroräume
  § 25 Büroräume
Unterabschnitt 9
 Sonstige Einrichtungen und Freizeitbereiche
  § 26 Einrichtungen zur Wäschepflege
  § 27 Einrichtungen zur Aufbewahrung von Kleidung und persönlichen Gegenständen, Umkleideeinrichtungen
  § 28 Freizeitbereiche und Freizeiträume
Abschnitt 4
 Ordnungswidrigkeiten
  § 29 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 30 Übergangsvorschriften
  § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 22 Absatz 3)
Apothekenschrank für die Aufbewahrung der medizinischen Ausstattung an Bord