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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
§ 131
Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
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