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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
§ 22
Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
Die Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes bleiben unberührt.
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