Beteiligte am Verfahren sind
- 1.
der Kläger,
- 2.
der Beklagte,
- 3.
der Beigeladene (§ 65),
- 4.
der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht oder der Vertreter des öffentlichen Interesses, falls er von seiner Beteiligungsbefugnis Gebrauch macht.