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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 27 

(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 82)
Anlage 27 der Anzeigenverordnung enthält Tabelle R 06.00.b mit dem Titel "Informationen zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle (II)“. In dieses Formular sind in den einzelnen Zellen Angaben zum Geschlechterverhältnis und zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle zu verschiedenen Zeiträumen vorzunehmen, die sich aus der Bezeichnung der einzelnen Zeilen ergeben.