Der Heimbeirat wirkt bei Entscheidungen der Leitung oder des Trägers in folgenden Angelegenheiten mit:
- 1.
Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohnerinnen und Bewohner und der Heimordnung,
- 2.
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen,
- 3.
Änderung der Entgelte des Heims,
- 4.
Planung oder Durchführung von Veranstaltungen,
- 5.
Alltags- und Freizeitgestaltung,
- 6.
Unterkunft, Betreuung und Verpflegung,
- 7.
Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes,
- 8.
Zusammenschluss mit einem anderen Heim,
- 9.
Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile,
- 10.
umfassende bauliche Veränderungen oder Instandsetzungen des Heims,
- 11.
Mitwirkung bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität der Betreuung,
- 12.
Mitwirkung nach § 7 Abs. 4 des Gesetzes an den Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen sowie an den Vergütungsvereinbarungen und nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes an den Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen.